Ohne Windenergie keine Energiewende
22.11.2019
Ein pauschaler Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden würde den weiteren Ausbau von Windenergie praktisch komplett zum Erliegen bringen. De facto wäre kein weiterer Zubau mehr möglich. Bundesländer und Gemeinden wären von dem Mindestabstand unterschiedlich stark betroffen. Dies ist das Ergebnis einer Datenanalyse, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IASS in einem Discussion Paper veröffentlicht haben. Untersucht wurde, was unterschiedliche Abstandslängen für die Erreichung der Windenergieziele für 2030 und 2050 bedeuten würden.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben das Potential der Windenergie bei Mindestabständen 600 bis 1200 Metern in 200-Meter-Schritten untersucht und das technische Potenzial bestimmt, also das Potenzial, das ausschließlich durch technisch-geografische Bedingungen und durch die Mindestabstandsregel eingeschränkt ist.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass sich das Windkraftpotential bei einem pauschalen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden von 1000 Meter gegenüber 600 Meter deutschlandweit um 65 Prozent reduziert, auf 35 bis 52 Gigawatt. Bei 800 Metern ist es vorstellbar, dass das deutsche Windkraftziel von bis zu 86 Gigawatt Windkraft bis 2030 zu erreichen ist. Bei einem Mindestabstand von 600 Meter kann die Windkraft an Land zum tragenden Pfeiler der zukünftigen klimaneutralen Stromversorgung ausgebaut werden und es somit möglich machen, die Ausbauziele für Windenergie bis 2050 zu erreichen.
Die Autoren kommen zu der Schlussfolgerung, dass die Festlegung auf 1000 Meter Mindestabstand den weiteren Ausbau der Windenergie erheblich gefährdet. Dies hätte zur Konsequenz, dass die gesamte Energiewende in Gefahr geraten könnte und mit ihr der geplante Kohleausstieg, da sich der durch Kohle erzeugte Strom schwerer durch erneuerbaren Strom ersetzen ließe. Das 2030-Klimaziel der Bundesregierung steht damit auf der Kippe, denn nur mit Windkraft wird die Energiewende gelingen können.
Eine Karte, die die Auswirkungen der verschiedenen Mindestabstände in den Bundesländern zeigt, finden Sie hier.