Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit Helmholtz-Zentrum Potsdam

Neue Technologien, Gerechtigkeit und das Seerecht

16.09.2021

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Dr. Aline Jaeckel

Das ferngesteuerte Fahrzeug Deep Discoverer der NOAA untersucht während einer Expedition im Jahr 2013 eine Tiefseekorallenkolonie an der Nordflanke des fast gänzlich unerforschten Mytilus Seamount.
Das ferngesteuerte Fahrzeug Deep Discoverer der NOAA untersucht während einer Expedition 2013 eine Tiefseekorallenkolonie an der Nordflanke des fast gänzlich unerforschten Mytilus Seamount.

Von Aline Jaeckel (UNSW Sydney/IASS) und Harriet Harden-Davies (University of Wollongong)

Die Fortschritte bei neuen Technologien erschließen neue Ozeanindustrien und Möglichkeiten zur Erforschung des Ozeans. Einige dieser neuen Technologien, wie z. B. Schwärme von Unterwasser-Minirobotern zur Kartierung des Meeresbodens oder Sensoren an automatisierten Unterwasserfahrzeugen, unterstützen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihrer Arbeit und liefern immer größere Mengen an Daten. Andere Technologien ermöglichen es uns, immer mehr Ressourcen aus dem Ozean zu nutzen, darunter Wellenenergie, Fische, genetisches Material oder Mineralien vom Meeresboden. Wieder andere bieten neue Möglichkeiten zum Schutz der Meeresökosysteme, wie etwa der Einsatz von Satellitentechnologien zur Überwachung menschlicher Aktivitäten auf See und zur Aufdeckung illegaler Fischerei in Meeresschutzgebieten.

Angesichts der vielen Möglichkeiten, die die Meerestechnologien bieten, zielt die in diesem Jahr beginnende UN-Dekade „Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung“ darauf ab, Innovationen und den Zugang zu neuen Technologien zu fördern und damit die Erforschung der Ozeane voranzutreiben. Ob die neuen Technologien uns dabei helfen werden, das Ziel der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, nämlich niemanden zurückzulassen, und ob sie zu positiven sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen beitragen werden, wird davon abhängen, wie, wo und von wem die Ozeanforschung und -technologie im Sinne der „nachhaltigen Entwicklung“ eingesetzt werden.

Das macht unseren Forschungs- und Handlungsbedarf zu der Frage deutlich, wie die Ozeanforschung und -technologie Ungleichheiten zwischen Staaten und Gemeinschaften beseitigen können, anstatt sie aufrechtzuerhalten. Das internationale Recht bildet den rechtlichen Rahmen, auch wenn es bei weitem nicht perfekt ist.  

Internationales Recht zur Meerestechnologie

Das Völkerrecht regelt die Nutzung der Meerestechnologie und verlangt die Weitergabe von Technologie an Entwicklungsländer, wie in Teil XIV des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) von 1982 festgelegt. Artikel 266 des Seerechtsübereinkommens sieht beispielsweise die Entwicklung und den Transfer von Ozeanforschung und -technologie vor, unter anderem für Zwecke des Meeresschutzes und der wissenschaftlichen Forschung. Zu den in Artikel 268 des Seerechtsübereinkommens genannten Zielen gehören der Austausch von Wissen, Informationen und Daten, die Entwicklung von Technologie und Infrastruktur, die Entwicklung von Humanressourcen und die internationale Zusammenarbeit, insbesondere in der wissenschaftlichen Forschung.

Tatsächlich standen Gerechtigkeitsaspekte im Mittelpunkt der rechtlichen Entwicklungen, die den technologischen Fortschritten folgten. So sprach Botschafter Arvid Pardo 1967 in seiner historischen Rede vor der UN-Generalversammlung von einem „ozeanographischen Technologiewettlauf“ und skizzierte die Vision des internationalen Meeresbodens als „gemeinsames Erbe der Menschheit“, um sicherzustellen, dass seine Ressourcen mit allen geteilt werden.

Die Aufnahme des Technologietransfers in das Seerechtsübereinkommen war damals jedoch umstritten. Die zögerliche Haltung der Industriestaaten hinsichtlich der Notwendigkeit, ihre Meerestechnologie an andere Staaten weiterzugeben, war einer der Hauptgründe dafür, dass es vierzehn Jahre dauerte, bis das Seerechtsübereinkommen in Kraft trat. Das Inkrafttreten erfolgte durch das Durchführungsübereinkommen von 1994 (Übereinkommen von 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982). In diesem Übereinkommen wurden viele der Verpflichtungen in Bezug auf die Weitergabe von Meerestechnologie im Zusammenhang mit der Exploration von Bodenschätzen in der Tiefsee abgeschwächt, indem verbindliche Verpflichtungen durch Bestimmungen für eine stärkere Zusammenarbeit ersetzt wurden.

Das Abkommen legte auch den Grundstein für eine breite Auslegung des Technologietransfers, der nicht als bilaterale Spende von Maschinen, sondern als vielseitiger Austausch von Wissen, Fähigkeiten und Technologie zu verstehen ist. Die Entwicklung der Kriterien und Leitlinien für den Transfer von Meerestechnologie durch die Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission der UNESCO hat die Rolle der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit bei der Verwirklichung des Meerestechnologietransfers weiter hervorgehoben und folgt damit dem Trend, der durch das Seerechtsübereinkommen und das Durchführungsübereinkommen von 1994 gesetzt wurde.

Dennoch ist die Umsetzung der im Seerechtsübereinkommen skizzierten Vision für den Transfer von Meerestechnologie noch lange nicht abgeschlossen. Dem IOC-Bericht über die globale Meeresforschung 2020 zufolge sind „die technischen Kapazitäten der Meereswissenschaft nach wie vor ungleich zwischen den Ländern und Regionen verteilt“ (S. 25, siehe auch S. 30, 36, 121, 122). Die Notwendigkeit, die wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten weltweit zu verbessern, wird im UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung, Unterziel 14.a, betont:

14.a Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben, unter Berücksichtigung der Kriterien und Leitlinien der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission für die Weitergabe von Meerestechnologie, um die Gesundheit der Ozeane zu verbessern und den Beitrag der biologischen Vielfalt der Meere zur Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen Inselentwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder, zu verstärken.

Wie wichtig es ist, den internationalen Rechtsrahmen zu stärken, um den Transfer von Meerestechnologie zu verbessern und die Kapazitäten der Entwicklungsländer zur Erhaltung der Meeresumwelt aufzubauen, zeigen die laufenden Verhandlungen über ein neues internationales Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit (BBNJ). Die BBNJ-Verhandlungen sind jedoch mit Unsicherheiten behaftet, da noch Fragen offen sind, zum Beispiel ob der Technologietransfer und der Kapazitätsaufbau verpflichtend oder freiwillig sein sollen (oder eine Mischung aus beidem) und ob es Mechanismen geben wird, die Finanzierung und Zugang zu Informationen ermöglichen.

Dies unterstreicht, dass Gerechtigkeitsüberlegungen bezüglich technologischer Fortschritte für die internationale Gemeinschaft nach wie vor eine Priorität und eine Herausforderung darstellen. Lang gehegte Bestrebungen, die Vorteile – und auch die Lasten – des technologischen Fortschritts gerecht zu verteilen, machen deutlich, dass der technologische Fortschritt die Ungleichheiten zwischen den Staaten möglicherweise vergrößert, anstatt sie zu verringern. Werden die neuen Technologien die Staaten dabei unterstützen, Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung zu ergreifen, oder werden sie die Ungleichheiten aufrechterhalten? Das Ergebnis wird davon abhängen, wer die Macht hat, Meerestechnologie zu entwickeln, einzusetzen und zu nutzen und zu welchem Zweck. Eine Technologie, die diese Herausforderung veranschaulicht, ist der Tiefseebergbau.

Bergbau auf dem Meeresboden - eine neue Technologie mit erheblichen Risiken

Der Tiefseebergbau ist eine neue Technologie, die erhebliche ökologische und soziale Auswirkungen haben kann. Der Meeresboden enthält wertvolle Mineralien wie Kupfer, Mangan, Kobalt und seltene Erden, die eine junge Industrie in naher Zukunft abbauen will. Nur sehr wenige Staaten haben derzeit Zugang zur Tiefseeforschung und zur Technologie für den Abbau am Meeresboden - trotz der oben genannten Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens.

Im Juni dieses Jahres drängte die Republik Nauru die Staaten, innerhalb von zwei Jahren internationale Regeln für den Tiefseebergbau zu verabschieden. Sie berief sich dabei auf eine obskure so genannte „2-Jahres-Regel“, die in Abschnitt 1(15) des Anhangs zum Durchführungsübereinkommen von 1994 vorgesehen ist. Dies setzt die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA), die für alle Mineralien auf dem Meeresboden außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit zuständig ist, unter Druck. Die 2-Jahres-Regel verpflichtet die ISA, innerhalb von zwei Jahren Bergbauvorschriften zu erlassen. Allerdings gibt es Schlupflöcher. Die 2-Jahres-Regel erlaubt es Bergbauunternehmen, ab 2023 einen Antrag für ein kommerzielles Bergbauprojekt zu stellen, unabhängig davon, ob die Bergbauvorschriften bis dahin verabschiedet sind oder nicht. Somit müssen die Mitgliedstaaten der ISA nun entscheiden, ob sie diese neue mineralgewinnende Industrie, die schwere Umweltschäden verursachen könnte, zulassen wollen oder nicht.

Nauru arbeitet zusammen mit anderen Entwicklungsländern mit einem neu gegründeten Bergbauunternehmen mit Sitz in Kanada zusammen, um sich am Abbau auf dem internationalen Meeresboden zu beteiligen. Der Vorteil für das Unternehmen besteht darin, dass es Zugang zu den so genannten reservierten Gebieten erhält, die kommerziell nutzbare Mengen an Mineralien enthalten und derzeit nur von Entwicklungsländern betreten werden können. Es ist jedoch unklar, ob diese Partnerschaft für Nauru signifikante Vorteile mit sich bringt.

Es gibt mehrere Fragen, die beantwortet werden müssen, damit eine Entscheidung über den Meeresbodenbergbau getroffen werden kann: Wer profitiert vom Meeresbodenbergbau und wer trägt die Lasten? Da die Dimensionen der sozialen Gerechtigkeit im Zusammenhang mit dem Meeresbodenbergbau noch nicht umfassend erörtert wurden, bleibt unklar, ob die Partnerschaften zwischen Entwicklungsländern und privaten Unternehmen aus dem Globalen Norden ein Modell für einen gerechten Vorteilsausgleich sind oder vielmehr eine verpasste Chance für die Entwicklungsländer, die im Seerechtsübereinkommen ja eine Vorzugsbehandlung aushandeln konnten. Mit anderen Worten: Ist der Meeresbodenbergbau eine wirtschaftliche Chance für die pazifischen Inselstaaten oder ein trojanisches Pferd? Das bleibt abzuwarten.

Schlüsselfragen im Zusammenhang mit neuen Technologien und dem Seerecht

Das Beispiel des Meeresbodenbergbaus veranschaulicht ein größeres Problem, mit dem die internationale Gemeinschaft konfrontiert ist: Technologie wird oft als Möglichkeit romantisiert, den Ozean zu erforschen und einen utopischen Wandel zu ermöglichen, bei dem ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliches Wachstum in Harmonie nebeneinander bestehen. Doch die internationale Gemeinschaft ist weit davon entfernt, Fragen der sozialen Gerechtigkeit die Priorität einzuräumen, die sie verdient. Dies gilt für die Entwicklung und den Einsatz neuer Meerestechnologien im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung wie auch für Programme der blauen Wirtschaft, die auf ökologische, wirtschaftliche und soziale Verbesserungen abzielen. Diese Überlegungen können in internationalen ozeanrechtlichen und politischen Debatten zugunsten kurzfristiger wirtschaftlicher Gewinne beiseitegeschoben werden. Tatsächlich werden Überlegungen zur sozialen Gerechtigkeit nicht einmal bei Projekten zum Schutz der Meere ausreichend berücksichtigt, von Überlegungen zum Ressourcenabbau ganz zu schweigen.

Bevor neue Technologien und technologische Lösungen für die blaue Wirtschaft gefördert werden, muss kritisch darüber gesprochen werden, wie die Technologien eingesetzt werden, wer davon profitiert und zu welchen Kosten.

Im Rahmen der UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung müssen Anstrengungen unternommen werden, die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, insbesondere in den vom Meer abhängigen Gemeinden und Staaten, zu einem besseren Verständnis verhelfen, wie Ozeanforschung und -technologie eine langfristige nachhaltige Entwicklung unterstützen. Nur mit diesem Wissen können sie fundierte Entscheidungen treffen. Es bedarf aber noch mehr als nur eines Verständnisses der Ozeane und neuer Technologien zu ihrer Untersuchung und Erforschung. Erforderlich sind auch Forschung und Maßnahmen zu den unzähligen Auswirkungen der Ozeantechnologie auf die soziale Gerechtigkeit und zur Entwicklung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass Technologien auf verantwortungsvolle Weise für heutige und künftige Generationen entwickelt, gemeinsam genutzt und eingesetzt werden.

Dieser Artikel wurde zuerst auf ILA Reporter veröffentlicht. Empfohlene Zitierweise der Erstveröffentlichung: Aline Jaeckel and Harriet Harden-Davies, ‘New technology, equity and the law of the sea’ on ILA Reporter (10 September 2021) https://ilareporter.org.au/2021/09/new-technology-equity-and-the-law-of…

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