Keine Einigung auf Regeln: die Meeresbodenbehörde nach Ablauf der „Frist“
20.07.2023
Die Internationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA) ist zu ihrer Jahrestagung in Jamaika zusammengekommen, bei der es unter anderem um Vorschläge für die Zulassung von Tiefseebergbau gehen wird. Eine zweijährige Frist für die endgültige Festlegung von Vorschriften für den Abbau von Mineralien auf dem internationalen Meeresboden ist gerade abgelaufen. RIFS-Forscher Pradeep Singh untersucht den rechtlichen Kontext dieses Wendepunkts in der Geschichte der ISA in einem neuen Diskussionspapier - “A ‘deadline’ expires: Quo vadis, International Seabed Authority?”. Er stellte dieses den Delegierten in Kingston vor.
Im Jahr 2021 löste der Inselstaat Nauru eine als „Zwei-Jahres-Regel“ bekannte Vertragsbestimmung aus, die die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) verpflichtet, innerhalb von 24 Monaten Vorschriften für den Tiefseebergbau auszuarbeiten und zu verabschieden. Diese „Frist“ lief am 9. Juli 2023 ab, und die Behörde befindet sich nun in einer neuen Phase, die von Rechtsunsicherheit und politischen Kontroversen geprägt ist. Nach Ablauf der Frist kann nun ein Antrag auf Bergbauaktivitäten bei der Behörde zur Prüfung eingereicht - und vorläufig genehmigt - werden, ohne dass Vorschriften vorliegen, die das Verhalten regeln und die Einhaltung sicherstellen.
In einem Diskussionspapier untersucht RIFS-Fellow Pradeep Singh die neue Realität, mit der die Behörde konfrontiert ist, und erörtert die Wege, die den Mitgliedstaaten in dieser kritischen Phase offen stehen. Bei der Erläuterung dessen, was tatsächlich auf dem Spiel steht - nämlich das Risiko eines „unregulierten Bergbaus“ - stellt er fest, dass sich die Mitgliedstaaten der Behörde einem Rechtsstreit aussetzen würden, wenn sie beschließen, die Aufnahme des Bergbaus zuzulassen, ohne über einen angemessenen Rechtsrahmen zu verfügen. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und den damit verbundenen Abkommen sind die ISA-Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorschriften für den Tiefseebergbau in internationalen Gewässern auszuarbeiten und zu erlassen. Eine vorzeitige Aufnahme des Bergbaus würde eine eklatante Missachtung ihrer Verantwortung für einen wirksamen Schutz der Meeresumwelt vor den schädlichen Auswirkungen des Bergbaus darstellen.
In seinem Diskussionspapier stellt Singh rund 40 Bestimmungen des Seerechts und des Durchführungsübereinkommens von 1994, die das Vorhandensein von Vorschriften vor dem Beginn des Bergbaus voraussetzen, einer einzigen Bestimmung des Durchführungsübereinkommens von 1994 gegenüber, die als „Zwei-Jahres-Regel“ bekannt ist und eine sehr begrenzte Ausnahme für den Bergbau in Ermangelung von Vorschriften vorsieht. Der RIFS-Fellow und Experte für Meerespolitik argumentiert, dass jede Bestimmung, die der Norm widerspricht, so restriktiv wie möglich ausgelegt werden sollte. In der Tat müssen alle Vertragsbestimmungen nach Treu und Glauben umgesetzt werden, und ausgewählten Bestimmungen sollte nicht der Vorzug vor anderen gegeben werden. Kurz gesagt, wenn die Mitgliedstaaten nicht bereit sind, Bergbauaktivitäten zuzulassen - insbesondere in Ermangelung von Vorschriften -, können sie einfach nein sagen.
Das Diskussionspapier empfiehlt den ISA-Mitgliedsstaaten, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Entscheidung des Rates vom März 2022 zu konsolidieren, die kommerzielle Abbautätigkeit in Ermangelung von Vorschriften aufzuschieben. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen, Richtlinien und Leitlinien für den Rechts- und Technikausschuss der ISA zu erlassen, um sicherzustellen, dass Bergbauanträge unter den derzeitigen Umständen standardmäßig abgelehnt werden - es sei denn, die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass solche Anträge genehmigt werden sollten. Dies ist wichtig, denn wenn die Mitgliedstaaten den Bergbau ohne Vorschriften zulassen, setzen sie sich einer unbestimmten und verschärften rechtlichen Haftung aus, ohne zuvor ihrer völkerrechtlichen Verantwortung nachgekommen zu sein (die die Mitgliedstaaten durch den Erlass strenger Vorschriften erfüllen). Singh kommt zu dem Schluss, dass die Behörde vorbeugende Maßnahmen ergreifen sollte, um sich vor einer möglichen Haftung zu schützen, und stellt fest, dass die Verantwortung der Behörde, im Namen und zum Nutzen der gesamten Menschheit zu handeln, jedes individuelle oder eigennützige Interesse an der Durchführung von Bergbau in Ermangelung von Vorschriften bei weitem überwiegen sollte.
Singh P. (2023): “A ‘deadline’ expires: Quo vadis, International Seabed Authority” - RIFS Discussion Paper, July 2023.
DOI: 10.48481/rifs.2023.024.