Treibhausgasemissionen in einer europäischen Wasserstoffwirtschaft
Emissionen von Wasserstoff (H₂) habe eine signifikante Klimawirkung und müssen in Zukunft durch regulatorische Eingriffe begrenzt werden. Blauer Wasserstoff verursacht darüber hinaus signifikante Methan- und CO₂-Emissionen, auch wenn er die Vorgaben für kohlenstoffarmen Wasserstoff erfüllt. Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Literatur treten H₂-Emissionen vornehmlich am Ort der Produktion auf. Hier können sie durch betriebliche Maßnahmen begrenzt werden, die eine absichtliche Freisetzung der Emissionen verhindern. Die Europäische Union sollte die Relevanz von Wasserstoff als indirektes Treibhausgas anerkennen, indem sie die H₂-Emissionen in die Methoden zur Berechnung der Treibhausgaseinsparungen durch kohlenstoffarmen Wasserstoff und erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO) einbezieht. Die EU sollte ihren Rechtsrahmen stärken, um alle klimawirksamen Emissionen aus der Produktion von blauem Wasserstoff zu begrenzen — innerhalb und außerhalb der EU. Die Ausweitung der EU-Methanverordnung auf Methanemissionen aus importiertem Wasserstoff und seinen Derivaten wäre ein wichtiger Schritt, um die Begrenzung von Emissionen bei importiertem blauem Wasserstoff sicherzustellen.
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Zitation
Mar, K. A., & Quitzow, R. (2025). Treibhausgasemissionen in einer europäischen Wasserstoffwirtschaft. RIFS Policy Brief, 2025(1).